Frau D. (Pflegende) Dauern die Probleme an, können Sie – auch anonym – eine der folgenden Stellen informieren: Professionell Pflegende müssen dabei zwischen ihrer Garantenpflicht und ihrer Schweigepflicht abwägen. Sprechen Sie die pflegebedürftige Person nach Möglichkeit auf Ihre Beobachtungen an – am besten allein: Sprechen Sie auch die Person, an die sich problematisch verhalten hat. Auch ein verbindlicher Leitfaden zum Umgang mit Aggression und Gewalt kann hilfreich sein. Vermeiden Sie Warum-Fragen. Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie beobachtet haben, dass jemand körperlich verletzt wurde. Wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle. Das gilt auch, wenn die Person bedroht, erpresst oder massiv vernachlässigt wird. Berichten Sie einer Pflegekraft, der Sie vertrauen, Ihre Beobachtungen. Pflegekasse oder private Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst). Sehr wohl gibt es aber Maßnahmen der Prävention. Das ZQP bietet keine Beratung an. Sie können helfen! Wenn akute Gefahr besteht, sollten Sie schnell eingreifen: Es fällt vielleicht schwer, einen Verdacht zu äußern und jemanden eventuell grundlos zu beschuldigen. Beobachten Sie unangemessenes oder beleidigendes Verhalten gegenüber einer anderen pflegebedürftigen Person? Falls eine rechtliche Betreuung besteht, informieren Sie die betreuende Person, die Betreuungs-Behörde oder das Betreuungs-Gericht. Pflegeskandal ist ein Schlagwort, das in den Medienberichten für die Vernachlässigung, Misshandlung oder die wiederholte Verletzung der Berufspflichten von Pflegepersonal und deren administrativer Leitung gegenüber Patienten und pflegebedürftigen Personen ebenso wie systematisch herbeigeführte Schädigungen von Patienten in Kliniken, Altenheimen bzw. Ursachen von Gewalt "Gewalt hängt nicht von einzelnen Tätern ab, sie ist immer ein institutionelles Problem" lesen. Auch ein verbindlicher Leitfaden zum Umgang mit Aggression und Gewalt kann hilfreich sein. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen oder Freunden, was Sie unternehmen können. ZQP-Wissen: Welche Pflichten haben Einrichtungen und Dienste? Ausgabe 9/2017 Wenn Pflege zu Gewalt führt. Die Polizei erreichen Sie rund um die Uhr über die Notrufnummer 110, den Rettungsdienst über die 112. Besprechen Sie, was getan werden kann, zum Beispiel: für Entlastung sorgen oder professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Informieren Sie offizielle Stellen. Die Polizei erreichen Sie rund um die Uhr über die Notrufnummer 110, den Rettungsdienst über die 112. Zentrum für Qualität in der Pflege Reinhardtstraße 45 10117 Berlin E-Mail: info@zqp.de Telefon: 030 – 275 93 95 – 0 Telefax: 030 – 275 93 95 – 20. Sie können sich hierüber beim örtlichen Bürgeramt informieren und erhalten dort auch die Kontaktdaten. Wenn möglich holen Sie Hilfe – im Notfall die Polizei. Mit Gewalt werden meist zuerst körperliche Übergriffe assoziiert, wie schlagen, treten, kratzen, schütteln, zerren oder grob packen. Zu Gewalt in der Pflege gehört einerseits das Alleinlassen der zu betreuenden Personen oder die Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung sowie der umfassenden Hygiene. Das ZQP bietet keine Beratung an. Klären Sie, wie sie die Situation erlebt hat. Schildern Sie sachlich Ihre Beobachtungen. Um professionell Pflegende im Umgang mit Misshandlung und Vernachlässigung älterer Menschen in der häuslichen Pflege zu schulen, gibt es Materialien des Aktionsprogramms Sicher leben im Alter (SiliA). Titel . Hier können Sie alle Inhalte der Internetseite finden. Pflegende Angehörige können zudem Unterstützungs-Angebote aus der Pflegeversicherung nutzen. Denn Gewalt braucht eine Bearbeitung an der Wurzel: Personalmangel, Führungsschwäche, Ignorieren von Verdachtsmomenten und so weiter. Aber: Reden hilft! Ein für jede Situation gültiges Rezept gegen Gewalt in der Pflege wird es nie geben. wwwpflege-gewaltde. Niemand sollte Gewalt dulden. https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/gewalt-in-der-pflege Andererseits können auch das Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung eine Gewalttat sein. Hier erfahren Sie, was Sie als Pflegebedürftiger tun können, wenn Sie Gewalt beobachten. ZQP-EINBLICK: Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern, Empfehlung der UK NRW: Erarbeitung von internen Richtlinien für einen respektvollen und gewaltarmen Umgang, Leitfaden des Forschungsprojekts SaferCare: Implementierung von Gewaltschutzkonzepten in Pflegediensten, Schulungsmaterial für die ambulante Pflege: SiliA. Das Wichtigste ist in einer Pocketversion zusammengefasst. Die Beispiele zeigen, dass Gewalt und Aggression häufig in Situationen auftreten, in denen sich Menschen psychisch belastet oder frustriert fühlen. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an: ... Passwort vergessen / ändern? Hören Sie zu und urteilen sie dabei nicht. Und professionell Pflegende haben die Pflicht, Gefahren für Leib, Leben und Freiheit von pflegebedürftigen Menschen abzuwenden (Garantenpflicht). Zu Gewalt in der Pflege gehört einerseits das Alleinlassen der zu betreuenden Personen oder die Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung sowie der umfassenden Hygiene. Adressen finden Sie in der Beratungsdatenbank des ZQP. Sprechen Sie mit der betroffenen Person allein über Ihre Beobachtungen. Daher sollten Sie Ihre Beobachtungen melden. Das gilt auch, wenn sie zum Beispiel bedroht, erpresst oder massiv vernachlässigt wird. Sie können auch den Heim- oder Angehörigen-Beirat einbeziehen. Wo? Alle Vorfälle sollten nachvollziehbar und umfassend dokumentiert werden. Bringen Sie sich dabei aber nicht selbst in Gefahr. Hier finden Sie einige Tipps, was Sie tun können, wenn Sie unangemessenes Verhalten oder gar Gewalt beobachten. ZQP-EINBLICK: Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern. Die Hochschule Fulda stellt dafür Handlungs-Empfehlungen zur Verfügung. Machen Sie deutlich, dass Sie das Verhalten nicht zulassen und der Schutz der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt steht. Körperliche Gewalt ist die offensichtlichste Form von Gewalt in der Pflege. Über die Notrufnummer 110 erreichen Sie die Polizei rund um die Uhr, über die 112 den Rettungsdienst. Das ist auch anonym möglich. Wann? durch vorgegebene Tagesabläufe oder Pflegebedingungen, die sich an dem vorhandenen oder nicht vorhandenen Personal (Pflegekräftemangel) ausrichten. Darunter versteht man eine aggressive, respektlose Form der Kommunikation, ebenso wie Demütigung und Beleidigung. Professionell Pflegende haben sogar die Pflicht dazu. www.pflege-gewalt.de Seite 1/2 Gewalt in der professionellen Pflege Achtlosigkeit FALLBEISPIEL Herr B. hat Schmerzen im Knie, besonders wenn man dagegen kommt, zum Beispiel bei der Körperpflege und beim Anziehen.