Männer durften unmittelbar nach dem Tod ihrer Frau wieder heiraten. Eine betrogene Ehefrau dagegen konnte ihren Mann nicht anklagen. Da es nur in den wenigsten Thermen üblich war, nackt zu baden, und dies als etwas unanständig galt, trug man Badebekleidung: das Äquivalent zu unserer Bikinihose – subligar – oder dem Badeanzug – balnearis vestis. Cremes, Salben, Masken aus Eselsmilch, Honig und Mehl erfreuten sich großer Beliebtheit. Stillen galt zwar als tugendhaft, trotzdem übergaben viele römische Mütter, die es sich leisten konnten, ihre Neugeborenen einer Amme. Als Hauptkleidungsstück trug die Römerin eine tunica. Ovid schreibt in seinem für die damalige Zeit bahnbrechenden Werk ars amatoria im Kapitel medicamina faciei femineae (Mittel der weiblichen Gesichtspflege): Cura dabit faciem; frei: „Sorgfalt macht das Gesicht erst schön.“ Schminken war in allen Schichten – auch bei Männern – weit verbreitet. Als wieder Frieden und Wohlstand herrschten, wollten die reichen Frauen sich nicht länger von einem Kriegsgesetz Beschränkungen auferlegen lassen. Kalkweiß oder weißes Blei wurden als Puder verwandt, da braune Haut wie im Mittelalter schwere Landarbeit anzeigen würde und als ordinär galt. Zeitlich reicht die Antike etwa von 1200 v. Chr. Priesterliche Rollen in den traditionellen römischen Kulten übernahmen Frauen meist nur fallweise wie die jeweilige Gastgeberin im Kult der Bona Dea oder Claudia Quinta, die von den matronae als pudicissima femina (= keuschste Frau) 204 v. Chr. Frauen selbst haben nur wenige schriftliche Quellen hinterlassen. Frauen wurden wie das Eigentum der Männer behandelt. Weniger Wohlhabende trugen Schmuck aus Bronze und Glas. Einen besonderen Status besaßen die Vestalinnen, die Priesterinnen der Vesta, einer der ältesten römischen Gottheiten. Schauspielerinnen (mimae, pantomimae), Musikantinnen (tibicinae, psaltriae, musicae usw.) VI 400 f.; 592 ff. Die Gebärmutter wurde für ein im Körper frei bewegliches Organ gehalten. Als leuchtendes Vorbild aus der Frühzeit wurde Lucretia verehrt, die Selbstmord beging, ehe sie durch ihre Vergewaltigung Schande über ihre Familie brachte. Juvenal spöttelte: „Der Ehemann konnte bereits am Geruch abends im Ehebett erahnen, dass seine Frau ihren Liebhaber am nächsten Tag mit dem Make-up verführen wollte.“ Zum Schminken waren Spiegel aus poliertem Metall mit aufwendigen Verzierungen auf der Rückseite unabdingbar. Zur Eheschließung gehörten verschiedene Rituale. [93] Auch die Neugeborenen- und Säuglingssterblichkeit war sehr hoch: Etwa die Hälfte der Kinder erreichte nicht den zweiten Geburtstag. Schloss eine Frau eine Manusehe, so nahm sie den Namen ihrer neuen Familie an, in der sie den Status einer Tochter einnahm. ausgewählt wurde, um neben Publius Cornelius Scipio Nasica die Magna Mater in Rom zu empfangen. Nicht selten stürzten sich junge Männer nicht wegen einer politischen Karriere, sondern wegen eines Mädchens in Schulden. Die stola, ursprünglich vestis longa (= langes Kleid) genannt, war ein lose fallendes Gewand mit kimonoartigen Ärmeln, welches bis auf den Boden reichte, in der Taille und manchmal auch unter den Brüsten durch Gürtel gestrafft wurde und über der die palla getragen wurde. Innerhalb des Familien- und Freundeskreises erhielten natürlich auch Frauen individuelle Namen. Ep. [17] Heiratete eine Frau aus der Oberschicht einen Mann niedrigeren Standes, verlor sie ihren Status. In der Kaiserzeit erlangten die Kaiserinnen und Kaisermütter zum Teil erheblichen Einfluss. Auch Frauen der Oberschicht praktizierten neben Enthaltsamkeit diverse Methoden wie mit Öl oder Honig bestrichene Diaphragmen oder Schwämme. Der Großteil der Dirnen waren ausländische Sklavinnen, die auf gesonderten Märkten gehandelt wurden. Auch Kosenamen wie Tulliola für Ciceros Tochter Tullia sind belegt. Im Gegensatz zu den griechischen Frauen, von denen ein in die Frauenräume zurückgezogenes Leben erwartet wurde, nahm die römische Frau am öffentlichen Leben teil. Ehebruch galt in der Zeit der Republik als ein Verbrechen nur der Frau. Scheidung und Tod eines Partners einer manus-freien Ehe waren mit der Rückgabe (eines Teils) der Mitgift an die Frau bzw. Älterwerden 4 Verbannung aus dem öffentlichen Leben 5 Fazit 6 Bibliographie 6.1. Wenn ihr Mann abwesend war, konnte sie ihn sogar vertreten und in seinem Namen verhandeln. [71], Zugleich war jede Religionsausübung abhängig vom sozialen Status. Mit dem Eintritt in die Priesterschaft traten sie aus unter die patria potestas ihrer väterlichen Familie aus und hatten auch als unverheiratete Frauen den Status einer matrona oder vidua inne, mussten aber mindestens dreißig Jahre lang Jungfrau bleiben. Agnaten, zwischen denen eine automatische Erbfolge bestand, waren allein die väterliche Verwandtschaft. Jugend und Ausbildung 3.2. einen Skandal auslöste. [89] Für die Zeugung eines Jungen bzw. Ab dem 3. vorchristlichen Jahrhundert wurde die Manusehe mehr und mehr von der manus-freien Ehe abgelöst, bei der die Frau nicht mehr von ihrem Mann abhängig wurde, sondern weiterhin zu ihrer väterlichen Familie gehörte, solange sie mindestens drei Tage im Jahr sein Haus verließ. So wollte es das gesellschaftliche Normbild – der Mann war für die Arbeit zuständig, die Frau für den Haushalt und das Schönsein. Freigelassene, Sklavinnen und Mädchen hatten nur dieses Kleidungsstück, das bei Frauen gewöhnlich länger war als bei Männern. Mit der Eheschließung traten sie als matrona und mater familias („Frau vom Hause“) in den Mutter-Stand (matrimonium). [8] Sie konnte sich – mit Zustimmung ihres Vaters, wenn dieser noch am Leben war – jederzeit scheiden lassen, indem sie mit ihrem Besitz das Haus verließ. Besonders der Bereich Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt bezog sich auf zahlreiche Gottheiten, von denen hier nur einige genannt werden sollen. Seine Riten waren geheim, so dass das Eindringen des als Frau verkleideten Clodius 62 v. Chr. Unter dieser väterlichen Verfügungsgewalt (patria potestas) standen Männer wie Frauen; auch Freigelassene waren der Patria Potestas ihres ehemaligen Herren unterworfen. Dies traf auch auf Kleinbauern zu. Doch wie stand es um die Frauen? Auch in die Begräbnisriten waren die Frauen unter anderem als Klageweiber mit eingebunden. Die römische Frau trug die Haare nie kurz. Valerius Maximus berichtet von einer Göttin Viriplacia, an die sich Eheleute wandten, um Streitschlichtung zu bitten.[38]. Die Anwesenheit des Bräutigams war dabei nicht notwendig. Eine Manusehe konnte auf dreierlei Weise zustande kommen: durch einen symbolischen Kaufakt (coemptio), durch das Zusammenleben für ein Jahr, in dem die Frau nicht länger als drei Tage und Nächte hintereinander das Haus verließ (usus), oder durch das gemeinsame Opfern und Verzehren eines Opferkuchens in Anwesenheit eines Priesters (confarreatio). Lebensjahr auf, hielten manche Ärzte eine Eheschließung für die geeignete Therapie. Erwartungen 3.5. [82] Die Hebamme, die oft zugleich Frauenärztin war, war ein zunehmend anerkannter Frauenberuf. In der Kaiserzeit verließ man dieses starre System und wählte den Rufnamen frei, wie es bei den meisten im Römischen Reich lebenden Völkern üblich war. Nur durch regelmäßigen Geschlechtsverkehr oder Schwangerschaft würde sie an ihrem Platz gehalten. Von ihren Müttern lernten sie, den Haushalt zu führen. [53] Epicharis, eine Freigelassene, wurde verhaftet, als sie versuchte, die Offiziere der Flotte in Misenum gegen Nero aufzuhetzen, verriet aber selbst unter der Folter die Verschwörer nicht, sondern erhängte sich an ihrem Busenband, eine Tapferkeit, die Tacitus gegenüber der Feigheit angesehener Männer umso mehr preist.[54]. Weil nur wenige Ehen Liebesehen waren und die Keuschheit einer Ehefrau nicht nur tugendhaft, sondern bei der hohen Müttersterblichkeit auch lebensrettend war, wurden die Konkubinen oft von den Ehefrauen ausgewählt. Der Mann ging seinen Geschäften nach, während die Frau sich um die Familie (familia – schloss alle zum Haushalt gehörenden Personen mit ein) und das Haus (domus) kümmerte, was die Verwaltung seines gesamten Besitzes mit einbeziehen konnte, auch wenn die Ehepartner in einer manus-freien Ehe getrennte Kassen führten und der Mann der Frau gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet war.